Zweitwohnungssteuer / Schlafgelegenheit

David29, Samstag, 20.06.2015 (vor 3642 Tagen)

Hallo,

ich soll ebenfalls - wie andere User in diesem Forum - eine Erklärung zu meiner vermeintlichen Zweitwohnung abgeben.

Im vorherigen Thread habe ich folgende Aussage gelesen: "Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung (s. Melderegister), in der ich nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit genutzt habe."

Ist es nicht besser, wenn ich Schlafgelegenheit sage? Daraus kann man doch noch besser ableiten, dass ich die Wohnung nur ab und zu zum Schlafen genutzt habe.


Besten Dank

David


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion