Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit
Ist es nicht besser, wenn ich Schlafgelegenheit sage? Daraus kann man doch noch besser ableiten, dass ich die Wohnung nur ab und zu zum Schlafen genutzt habe.
Wenn es denn stimmt und nachweisbar ist ... Wäre ich Sachbearbeiter würde ich eine derartige Angabe ("nur zum Schlafen")erst Mal als wenig plausibel betrachten und nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Abgesehen davon müsste man die Satzung kennen.
gesamter Thread:
- Zweitwohnungssteuer / Schlafgelegenheit -
David29,
20.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
Alfred,
20.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
David29,
21.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
Alfred,
21.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit - David29, 21.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
Alfred,
21.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
David29,
21.06.2015
- Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit -
Alfred,
20.06.2015