Zweitwohnungsteuer / Schlafgelegenheit

Alfred @, Sonntag, 21.06.2015 (vor 3641 Tagen) @ David29

Es geht weniger um die Wohngelegenheit allein, sondern um die "jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit". das beschreibt ein rechtliches Verhältnis, das nicht der Zeitwohnungsteuer unterworfen werden darf (vgl. BVerwG).


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