Umzug steht an wann ummelden?

Rebell @, Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3159 Tagen) @ Neldel

Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ich habe meinen Job zum 31.10.2015 in München gekündigt und ziehe zu meinem Freund nach Würzburg.
Ich fange auch dort ab 1.11.15 an zu arbeiten.
Meine Wohnung hier in München ebenfalls zum 31.10. gekündigt.

Das ist ok

Jetzt möchte ich mich schon zum 15.9. in Würzburg anmelden. Die Wohnung nutze ich noch bis zum 9.10. weil düs mein letzter Arbeitstag hier in München sein wird. (Abbau Überstunden und resturlaub).


Wer wird wohl etwas dagegen haben wenn der Umzug schon am 4.9.stattfinden soll - weshalb dann nicht gleichzeitig abmelden?

Umzug findet jetzt am wochenende 4.9. statt. Ich werde hier nur noch eine Matratze haben zum übernachten. In München zahlst bestimmt schon für das ganze Jahr - kann mir nicht vorstellen, dass München die Zwst reduziert - eigentlich hast diese bestimmt schon bezahlt?

Jetzt meine Frage:
Kann ich mich ohne weiteres am 15.9 in Würzburg anmelden?

Wozu eigentlich - um noch für über 3 Monate in Würzburg eine Zwst zu zhlen?
Bitte auch prüfen ob Du überhaupt zur Zwst veranlagt bist, wenn bis zu 25 000 Euro Jahreseinnahmen der positiven Einkünfte kannst Dich sowohl in München als auch in Würzburg auf Antrag von der Zwst befreien lassen

Und in München abmelden obwohl ich noch bis zum 9.10 hier arbeiten werde?

Das hängt doch nicht mit der Zwst oder Anmeldung Zweitwohnung zusammen?

Muss ich ggf. Die Wohnung in München bis zum 31.10 (Ende Mietverhältnis) als Zweitwohnung anmelden?

sollte wohl abmelden heißen! und trotzdem die Miete wegen Vertragsecht bezahlen!

Das kommt nun auf Deine Einkommen an- wenn Du von der Befreiung Gebrauch machen kannst ists wohl egal.

Wirst wohl besteuert, dan wärest wohl bescheuert schon 2015 in Würzburg anzumelden - könntest ja noch auf Urlaubsreise oder bei Freunden untergekommen sein und erst zum 1.Januar melderechtlich Anmeldung vollziehen.


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