Umzug steht an wann ummelden?

Alfred @, Mittwoch, 02.09.2015 (vor 3250 Tagen) @ Neldel

Das Melderecht hat so seine bürokratischen Tücken.

Dein Wunschtermin 15.9.ist keinesfalls korrekt. Meldepflicht besteht mit Beziehen der Wohnung. Das ist in Würzburg am 4.9. der Fall. Meldung mussbinnen1 Woche erfolgen. Aus der Wohnung in München bist Du damit nicht ausgezogen, denn Du nutzt sie weiter zum Wohnen und Schlafen. Die Abmeldung kann erst zum 9.10 ( binnen 1 Woche) erfolgen. Inder Zeit vom 4.9. bis 9.10. bist Du folglich mit 2 Wohnungen – einer Haupt. und 1 Nebenwohnung zu registrieren.

Das Ende des Mietvertrages hat keinen Einfluss auf die melderechtliche Registrierung, denn vom 9.10 bis 31.10 wird die Wohnung von Dir nicht genutzt.

Ob Du in der Zeit vom 3.9. bis 9.10. Inhaberin einer ZW bist, lässt sich so ohne Weiteres nicht sagen. Wenn Du Dich in dieser Zeit berufsbedingt vorwiegend in M. aufhältst (Montag bis Freitag) ist dort Deine Hauptwohnung und in Würzburg Deine Nebenwohnung. Nur wenn Du Inhaberin der Nebenwohnung bist, wärst Du in W. steuerpflichtig.


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