Öhningen diskriminiert auch Zweitwohnungsbesitzer?

Schmunzel @, Mittwoch, 16.09.2015 (vor 3137 Tagen) @ Rebell

Also hier geht’s munter durcheinander.
Leider kaum geeignet, Dritte vom Unsinn der ZWS zu überzeugen.

Das beginnt damit, dass der Link aus dem Wochenblatt nicht funzt.
Gemeint war sicher dieser Link hier:
http://www.wochenblatt.net/heute/nachrichten/article/hoeri-gemeinden-erwarten-weitere-f...
Der ist zudem nicht gerade aktuell, nämlich vom 25. April 2015.
Da gäbe es sicher unzählige viel aktuellere Beispiele.
Um zu beweisen, dass „Flüchtlinge“ als Erstwohnsitzler angemeldet werden UND die Gemeinde dafür Schlüsselzuweisungen erhält– hätte sich beispielsweise dieser (auch nicht mehr taufrische) Link hier viel besser angeboten:
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1291042
Da wird nämlich der Fraktionschef der Grünen in Brandenburg zitiert:
„Übrigens werde jeder Flüchtling, der in der Regel an seinem Wohnort mit dem Erstwohnsitz angemeldet ist, so Axel Vogel, bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs mitgezählt.“
Das wäre dann zumindest mit einer grossen (bundesweit gültigen) Wahrscheinlichkeit bewiesen. Ich muss einräumen, dass ich das nicht für möglich gehalten habe.:-(

Dafür können die Flüchtlinge aber nichts*, wobei es wohl zutreffender wäre, von Asylbewerbern zu reden.
Den Angriff auf die ZWS aber mit dieser Thematik zu verbinden kann ich nur als Fehler bezeichnen.
Damit kann man derzeit keine Verbündete finden.
(Heiko Maas and Sigmar Gabriel are watching you.):-D

Hier sollte die ZWS im Fadenkreuz stehen!
In dem Zusammenhang wäre es zum Beispiel ganz interessant, um welche Petitionen es hier geht.
„Petition 2-18-08 99999-22992 Diskriminierung der Zweitwohnungsbesitzer“ und
„Petition an den Deutschen Bundestag AZ ID E 58 267 PDF“
Von Wem und Wann mit welchem Ziel?
Leider gar kein Link verfügbar.
Lässt sich vielleicht noch nachholen.


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