Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

murmelchen, Montag, 28.09.2015 (vor 3125 Tagen) @ Alfred

Guten morgen,
meldepflichtig bin ich wohl dann erst jetzt ab Oktober, die ersten 3 Monate war ich ja nur zur Probe, glaube nicht, das man sich deshalb direkt anmelden muss.
Ich hätte die 3 Monate ja auch im Hotel wohnen können, so aber in einer möblierten Wohnung.
So wie Du schreibst, wäre es dann so, dass ich die Wohnung in Bochum, was dann meine Nebenwohnung wäre als doppelte Haushaltsführung absetzen kann?
Oder hat das mit der Anmeldung nichts zu tun. Denn die Wohnung in Bochum wäre ja viel zu weit weg von meiner Arbeitsstelle;)


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