Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

René ⌂ @, Dienstag, 29.09.2015 (vor 3541 Tagen) @ murmelchen

Nochmal aus dem Einkommensteuergesetz zitiert:

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Entscheidend ist, ob du da noch wohnst.


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