Arbeit in Hamburg, Wohnung in Bochum

Alfred @, Montag, 28.09.2015 (vor 3542 Tagen) @ murmelchen

Anders als Du glaubst: Du bist meldepflichtig. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche anzumelden (Hamburgisches Meldegesetz § 12). Auch wenn Du in einem Hotel wohnen würdest, wärst Du meldepflichtig (Hamburgisches Meldegesetz § 26).

Die doppelte Haushaltführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts und hat mit Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht nur am Rand zu tun und die Begriffe sind eher verwirrend. Nur soviel: Wenn Du in Bochum einen eigenen Haushalt führst und dort Deinen Lebensmittelpunkt hast (Verwandte, Freunde, Vereine usw.), kannst Du die beruflich bedingte Wohnung in Hamburg einkommensteuerrrechtlich geltend machen.


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