Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

René ⌂ @, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3082 Tagen) @ MuenchenWG

Ich kann dir leider auch nur den Gesetzeswortlaut wieder geben:

[blockquote]notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. 2Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. 3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. 4Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 Euro im Monat.[/blockquote]

Ich bin kein Jurist, aber ich lese da All-Inkl 1000 Euro im Monat für die Unterkunft aus dem Gesetz. Also inklusive Anschaffung, weil "tatsächliche Aufwendung für die Nutzung der Unterkunft".

Beachte die 9%ige-ZWS in München.

Mehr Infos dazu siehe auch: http://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/


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