Anschaffung Möbel + Renovierungskosten
Das hatte ich schon befürchtet, aber damit habt Ihr mir sehr geholfen! Dann muss die neue Küche doch wohl etwas kleiner ausfallen
Ich denke, das ist im Sinne des Gesetzgebers. Schließlich handelst du aus einer Notwendigkeit heraus.
(Ja, bei der Höhe für das erste Jahr lässt sich streiten. Fallen ja doch viele Kosten für den Start an)
Beachte aber auch, dass Anschaffungen größer 410 Euro netto (also zzgl. MwSt) einer Abschreibung unterliegen und du jährlich nur einen Anteil absetzen darfst. Ich fand die Aussage, dass Möbel einer Abschreibung von 13 Jahren unterliegen. Ob das auch auf Küchen zutrifft, weiß ich nicht.
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MuenchenWG,
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René,
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