Anschaffung Möbel + Renovierungskosten

Alfred @, Mittwoch, 21.10.2015 (vor 3663 Tagen) @ René

Beachte die 9%ige-ZWS in München.

Ob die überhaupt fällig wird, ist aus der Anfrage nicht ersichtlich. Der "Zweitwohnsitz" kann durchaus die Erstwohnung sein, weil arbeitsbedingt vorwiegender Aufenthalt in M. und deswegen dort die Registrierung mit Hauptwohnung. Aus dem Wohnsitz am Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird auf diese Weise die Nebenwohnung und - sofern dort ZWSt erhoben wird - bei entsprechender Satzung die Zweitwohnung.


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