Wie definiert sich der Zweitwohnsitz?

Sebastian1133445, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3504 Tagen)

Hallo,

ich ziehe aus dem Elternhaus aus und in eine eigene Wohnung. Dort verbringe ich dann so ziemlich das ganze Jahr und besuche meine Eltern nur zu ein paar Feiertagen (Ostern, Weihnachten) und ihren Geburtstagen.

Muss ich mich, wenn ich mich ummelde dann trotzdem mit einem Zweitwohnsitz anmelden, obwohl ich ja eigentlich nicht mehr in meinem Elternhaus lebe? Oder kann ich auch nur meine Wohnung als neuen, einzigen Wohnsitz angeben? Da beide Städte eine ZWSt erheben, wäre mir letzteres natürlich lieber...

Grüße
und besten Dank im Voraus
Sebastian


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