Wie muss ich mich melderechtliihch registrieren lassen?

Sebastian1133445, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3551 Tagen) @ Alfred

Erst ein mal danke für die Antwort.

Meine Frage bezog sich darauf, was eine "Zweitwohnung" bzw. Nebenwohnung definiert.
Den Satzungen entnehme ich grob, dass eine Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, wenn diese als solche angemeldet wird. Eine leicht verwirrende Definition.

Ab wann wird aus "besuchen" "wohnen"? Woran misst sich das Innehaben als Wohnung des Elternhauses? Von aussen wirkt das auf mich wie eine riesige rechtliche Grauzone.


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