Wie muss ich mich melderechtlich registrieren lassen?

Alfred @, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3506 Tagen) @ Sebastian1133445

Meine Frage bezog sich darauf, was eine "Zweitwohnung" bzw. Nebenwohnung definiert.

Was eine Nebenwohnung ist, ergibt sich aus dem Meldegesetz.
Was eine Zweitwohnung sein soll, ergibt sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung.

Den Satzungen entnehme ich grob, dass eine Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, wenn diese als solche angemeldet wird. Eine leicht verwirrende Definition.

Die zudem nur selten anzufinden ist - mir ist in dieser Form nur die Augsburger Satzung bekannt.

Ab wann wird aus "besuchen" "wohnen"?

Wenn man eine Wohnung bezieht. Bei Dir ist es umgekehrt. Du ziehst aus der elterlichen Wohnung aus.

Woran misst sich das Innehaben als Wohnung des Elternhauses?

An der (rechtlichen( Verfügungsbefugnis- Das ist bei Kindern in der elterlichen Wohnung eher selten der Fall.

Von aussen wirkt das auf mich wie eine riesige rechtliche Grauzone.

Das geht manchem Seher genau so.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion