3 Jahre Rückforderung
Ich glaube nicht, dass Du in den letzten drei Jahren eine Steuererklärung nach Paragraph 8 HZWStG abgegeben hast. Wenn Du beruflich in HH zu tun hast, war Deine Registrierung mit Nebenwohnung vmtl. von Anfang an falsch, denn die melderechtliche Hauptwohnung ist da, wo Du Dich vorwiegend aufhältst.
Zuständig für die Eintreibung der ZWSt ist in HH das Finanzamt und dami die Finanzgerichtsbarkeit.
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- 3 Jahre Rückforderung -
trauriges Opfer,
27.11.2015
- 3 Jahre Rückforderung -
Alfred,
27.11.2015
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trauriges Opfer,
28.11.2015
- 3 Jahre Rückforderung - Alfred, 01.12.2015
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trauriges Opfer,
28.11.2015
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Alfred,
27.11.2015