3 Jahre Rückforderung

Alfred @, Dienstag, 01.12.2015 (vor 3673 Tagen) @ trauriges Opfer

Du wirfst Zweitwohnungsteuer, Einkommensteuer und Melderecht durcheinander.

Ich vermute mal, Du hast Dich vor drei Jahren beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnung registrieren lassen („Habe vorbildlich meine Meldung beim entsprechenden Amt erledigt“)- Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Zweitwohnung (§ 8 HZWStG) hast Du unterlassen.

Dein Steuerberater mag Deine Einkommensteuererklärungen abgegeben und dabei die doppelte Haushaltsführung berücksichtigt haben. Ich bezweifle aber, dass er auch die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Zweitwohnungsteuer beim Hamburger Finanzamt für Dich erledigt hat.

Deine melderechtliche Hauptwohnung war vmtl. von Anfang an in HH. Dort dürftest Du Dich berufsbedingt vorwiegend aufgehalten haben. Mit Deinem (damaligen) Lebensmittelpunkt hat das nichts zu tun. Diese falsche melderechtliche Registrierung musst Du korrigieren – wenn das Einwohnermeldeamt mitmacht, so weit wie möglich rückwirkend. Das könnte die Steuerschuld vermindern (wenn Du schon einen Steuerbescheid bekommen hast, musst Du dazu fristgerecht Einspruch einlegen). Dabei beachten, dass es sich bei der falschen melderechtlichen Registrierung um eine Ordnungswidrigkeit handeln könnte, die mit Bußgeld bewehrt ist - und dann evtl. ZWSt für Deine bisherige Hauptwohnung fällig wird.


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