Zweitwohnungsteuer Köln

LVSL92, Samstag, 23.01.2016 (vor 2988 Tagen) @ Alfred

Hallo!

Es ist bereits ein Steuerbescheid ergangen. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und den Sachverhalt mit Anmeldebestätigung in Hamburg und Mietvertrag begründet.
Dennoch besteht der Sachbearbeiter auf einer direkten Bestätigung durch die Stadt Hamburg, die sich verständlicherweise als dafür nicht zuständig erklärt. Es sei allein eine Sache zwischen mir bzw. meiner Tochter und der Stadt Köln.

Die Stadt Köln spricht von einer "Nebenwohnung". Gibt es hier einen Unterschied?

Vielen Dank schonmal für euer Engagement!


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