Zweitwohnungsteuer Köln

Alfred @, Samstag, 23.01.2016 (vor 2988 Tagen) @ LVSL92

Widerspruch ist sinnlos. Gegen den ZW-Steuerbescheid hilft nur die Klage beim Verwaltungsgericht - muss auch so im Steuerbescheid stehen.
Von wann ist der Steuerbescheid?

Was habt ihr wann im der Erklärung zur ZWSt angegeben?

Am Rande:
Zweitwohnsitz wäre falsch, Nebenwohnung ist richtig.


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