Zweitwohnungsteuer in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3228 Tagen) @ rose16

Mein Ehemann ist bei mir in Niedersachsen (Osterholz Scharmbeck) als zweiter Wohnsitz gemeldet. Aus dem Grund, dass wir nicht getrennt leben!!!

Das ist absolut unnötig und führt für den Ehemann in OHZ zur Zweitwohnungsteuer. Es ist wohl auch falsch, denn so wie es klingt, wohnt der Ehemann eben nicht in OHZ.

Soviel ich von Ihrer Antwort verstanden habe, dass der Berliner Anspruch auf Zweitwohnungsteuer entfällt!!!!!
D.h. mit der Konstellation, dass Berlin für mich und mein Kind als zweiter Wohnsitz und Osterholz Scharmbeck als Hauptwohnsitz ist.

Nein in Berlin ist die melderechtliche Hauptwohnung, in OHZ die Nebenwohnung. Nicht verwirren lassen: Es geht im Melderecht weder um Wohnsitze noch um Erst- oder Zweitwohnungen.

In dieser Konstellation werde ich laut folgenden Paragraphen kämpfen, dass mein Kind seinen Kita-Platz weiter behält!! (Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe usw..

Das wird auch nötig sein.

Mein letzte Frage, welche Rechtslage (Gesetz und dgl.) für Finanzamt in Berlin vorzulegen ist, da ich schon zwei Mal angeschrieben wurde?

In Berlin mit Hauptwohnung registrieren und die Zweitwohnung ist ab diesem Zeitpunkt weg (mehr ist nicht nötig). Bei der Meldebehörde versuchen, das ganze rückwirkend zu machen(das ist eine Kulanzfrage und rechtlich nur mühsam zu erzwingen).
Sollte die rückwirkende Berichtigung nicht möglich sein und ein ZWSt-Bescheid ergangen: Einspruch einlegen. Oder handelt es sich erst um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?


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