Das Finanzamt Berlin hebt Anfordern von Zweitwohnsitzsteuer in Berlin auf
Hallo Rebelle,
ich freue mich Euch mitzuteilen, dass das Finanzamt Berlin laut seinem Schreiben von 25.04.2016 den angeforderten Bescheid (Zweitwohnsitzsteuer in Berlin) nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a Abgabenordnung (AO) aufgehoben hat!!!!!!!!
Gott sei Dank
In dieser Stelle danke ich sehr allen Forum-Zuständigen für Ihre Anregungen und Mitwirkung bei diesem Erfolg, insbesondere Herrn Alfred für seine volle Unterstützung.
Vielen Dank
Rose 16
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rose16,
24.02.2016
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Rebell,
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