Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/
folglich b. JRM 20 001 € € 3 200.—
Jahresrohmiete über 20 000.-€ € 3 200.-
folglich bei Jahresrohmiete über 50 000.- € 3 200.
Wo kommt das denn her? Wenn ich die aktuelle Satzung habe, werden danach Jahresrohmieten vom mehr als 20.000 € überhaupt nicht besteuert. Der Höchstsatz von 1.600 € wird fällig bei einer JRM von 10.001 bis 20.000 €. Darüber hinaus gibt es nichts.
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- Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/ -
Gustav,
07.03.2016
- Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/ -
Alfred,
07.03.2016
- Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/ - Rebell, 08.03.2016
- Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/ -
Alfred,
07.03.2016