Lindau Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG/

Alfred @, Montag, 07.03.2016 (vor 3216 Tagen) @ Gustav

folglich b. JRM 20 001 € € 3 200.—
Jahresrohmiete über 20 000.-€ € 3 200.-
folglich bei Jahresrohmiete über 50 000.- € 3 200.

Wo kommt das denn her? Wenn ich die aktuelle Satzung habe, werden danach Jahresrohmieten vom mehr als 20.000 € überhaupt nicht besteuert. Der Höchstsatz von 1.600 € wird fällig bei einer JRM von 10.001 bis 20.000 €. Darüber hinaus gibt es nichts.


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