In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig in BaWü reagiert man

Rebell @, Mittwoch, 09.03.2016 (vor 3379 Tagen) @ Rebell

Man geht hier gezielt vor, man legt - wie von Bad-Wiessee vorgenommen- gegen das Urteil Widerspruch ein und versucht zu erreichen, dass mit Ungleichbehandlung eine andere Ungleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.

Ja in Baden Württmberg reagieren die Kommunen gem Entscheidung des BVerfG werden im ganzen "Kretschmer Ländle" wie nachstehend beschrieben die Satzungen entsprechend geändert.
Die Neufassung soll ab 1. Januar 2016 gelten

Auslöser für die Überlegungen zur Neuorientierung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die Berechnung der Steuer primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen orientieren soll. Bei der bisherigen Regelung ist dies nicht der Fall. Der somit "degressiv" gestaltete Tarif stellt denjenigen besser, der mit einem niedrigeren Steuersatz zur Kasse gebeten wird, obwohl er für eine Zweitwohnung eine teurere Miete zahlt und bei ihm von einer höheren finanziellen Leistungsfähigkeit auszugehen ist. Dies stelle eine steuerliche Ungleichbehaltung dar, urteilte das Bundesverfassungsgericht


http://www.badische-zeitung.de/schluchsee/rat-reagiert-auf-aktuelles-urteil--113700691....

Die Kommunalverbände in Bayern behaupten- Ungleichbehandlung müssten diese unbeliebten Bürger mit Zweitwohnsitz einfach ertragen, am 27.4.2016 hat nun VGH München zu entscheiden.

Da sogar die Landesanwaltschaft und das Innenministerium der gleichen Meinung sind wie die Kommunalverbände wird es wohl sehr spannend sein - wie der VGH entscheidet.
Bayern entwickelt sich stärker zum Unrechtsstaat- so der Eindruck der von der Zwst- Betroffenen.


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