Wer Kippt die Staffelung bei Zweitwohnungssteuer in Bayern???

Soraya @, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 3012 Tagen) @ Rebell

Bei einer linearen Zweitwohnungssteuersatzung müsse man jedes Mietobjekt einzeln in Betracht nehmen, argumentiert die Gemeinde. Doch die Klägerseite widerspricht, dass in der heutigen Zeit eh schon alle Steuern digital errechnet werden. Es sei kein besonderer Aufwand, auch die Zweitwohnsitzsteuern digital berechnen zu lassen.

Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, da Mieten am
unteren und oberen Rand der Staffel mit demselben Betrag besteuert
werden und die Besteuerung damit zu degressiven Prozentsätzen bezogen
auf die Mieten führt. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht,
zumal diese Ungleichbehandlung ohne nachvollziehbaren Grund erfolgt.
Wenn die Gemeinde Bad Wiessee keine außergewöhnlich guten sachlichen
Gründe vorbringt, müsste das Bayerische Verwaltungsgericht dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts folgen. Bei diesen sachlichen Gründen
könnte es sich z.B. um Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse
bei der Steuerermittlung oder anzuerkennende Lenkungszwecke handeln,
die das Gericht dann im Einzelnen zu prüfen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Denise Rose

Sprecherin des bayerischen Landesfachausschusses
Wirtschaft und Finanzen


Zitat von programm@afdbayern.de:>

Bad Wiessee ist nicht die einzige Kommune mit einem derartigen Stufenmodell. Auch Tegernsee und Schliersee berechnen den Zweitwohnungssteuersatz auf diese Weise. Sollte die Instanz in Leipzig ein Urteil fällen, könnten die Konsequenzen auf Kommunen deutschlandweit übergehen.


Jetzt wären wohl auch in Bayern jene Politiker gefordert, welche die Regierung stellen - denn auch die Freien Wähler befürworten eine Abschafrung der Zweitwohnungssteuer ????

Man stelle sich mal vor bei der Berechnung einer KFZ-Steuer gäbe es ein derartiges Stufenmodell wie bei der Zweitwohnungssteuer ??


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