Zweitwohnungsteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

Alfred @, Freitag, 27.05.2016 (vor 3311 Tagen) @ thomasP

Naja, korrekt? Stimmt aber mit der Satzung und der anerkannten Rechsprechung überein.
Hintergrund:
Verheiratete, die sich wegen des Melderechts für eine Wohnung, die sie vorwiegend benutzen, mit Nenenwohnung registrieren lassen müssen, dürfen gegenüber Ledigen, die bei gleichen Wohnverhältnissen mit Hauptwohnung zu registrieren sind, nicht benachteiligt werden,


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