Zweitwohnungssteuer Freising - keine Befreiung wegen zu später Anmeldung

Rebell @, Donnerstag, 14.07.2016 (vor 3055 Tagen) @ David_

Danke für die Antwort,

welche wären denn ähnliche Fälle, die die Kommunen verloren haben?

Hier kann man wohl erwähnen, dass die Kommune sich anfänglich weigerte,erst mit einer Androhung bzw. Fristsetzung für Anerkennung der in Bayern gesetzlichen Regelung "Geringverdiener" lenkt die Marktgemeinde Oberstdorf ein.
Dort hatte ein Bürger, welcher eine Wohnung seit über 10 Jahren angemietet hatte überrasachend eine Zweitwohnungssteuerbescheid für 4 Jahre rückwirkend zugestellt bekommen. Trrotz Beteuerung, er htte von der Existenz der Zwst. nie etwas erfahren, weder der Vermieter noch andere Bewohner dieser Altbau-Wohnanlage kannten den Begriff Zwst.
Mit seiner knappen Rente in Höhe von 1100.-€ zahlte er 190.-€ Miete pro Monat und freute sich immer wieder dort seinen Urlaub verbringen dzu können- ja man gömnnte sich ja sonst keinen Luxus - wohnhaft in einem Ort in Hessen -Anreise erfolgte mit der Bahn- als ehemaliger "Bundesbahner" genoss er die Vergünstigungen.
DA er von der Gemeinde behandelt wurde wie ein Verbrecher - Drohungen mit Anzeigen usw. flehte er und bat um Gnade- denn aaufgrund seiner Einkommensverhältnisse war es ihm nicht möglich die nun fällige Zwst plus rückwirkende Kurtaxe in gleicher Höhe (1900) zu bezahlen. Die Gemeinde bot ihm eine Vereinbarung in Raten zu bezahlen. Per Zufall erzählte er die ganze Geschichte und durfte zum glück erfahren, dass es in Bayern eine Geringverdienerregelung gäbe. Folglich stellt er einen Antrag - so wie es das Gesetz vorsieht. Prompt wurde auf Versäumnisse der abgelaufenen 'Antragsfrist 31.1.2014 hingewiesen- der Steuerbescheid stammte allerdings vom April 2014 folglich hätte er noch Zeit gehabt bis zum 31.1.2015 - ja von der Gemeinde hat es dann geheißen -das beziehe sich aauf den Bescheid vom Jahr 2013 - für die Jahre 2010 2011 und 2012 hätte er wohl die Frist versäumt.

Überweisen musste ich den Betrag allerdings schon, ("der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung") die prompte Mahnung mit Gebühren und schließlich die "Ankündigung der Vollstreckung" (!) ließen mir keine Wahl, ich kann das Geld also nur zurückfordern.

Mit der Überweisung hast wohl keinen Fehler gemacht, aber jetzt solltest wohl eine Frist setzen und den gesamten Vorgaang bitte an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schicken, denn dort wurde diese Monsterbürokratie entwickelt - ohne zu ahnen welch Blödsinn diese Regelung eigentlich bedeutet zuerst bezahlen dann erst im darauffolgenden Jahr in der Frist 1.bis 31.1. Antragstellung möglich mit dem Einkommensnachweis aus dem Vorjahr - dümmlicher und Umständlicher ging es wohl nicht! Die Kommunen unterschlagen gerne die Existenz dieser bayerischen Regelung - dahinter steckt auch die mafiaähnliche Vorgehensweise Bayerischer Gemeindetag- denn von dort wurde auch empfohlen keinen Hinweis in die Zwst- Satzung aufzunehmen, denn nur die amtliche Veröffentlichung reiche wohl aus -wer diese nicht liest hat einfach Pech!

Meine Befürchtungen sind nur, dass ich am Ende den kürzeren ziehe und das mit weiteren Kosten verbunden ist, gehe jetzt aber erstmal zu einer Rechtsberatung an der Uni, mal sehen was die sagen. Habe ja sonst nichts anderes zu tun, als mich mit sonem Mist herumzuschlagen...

Angst ist immer ein sehr schlechter Wegbegleiter im Leben, wer nicht bereit ist sich zur Wehr zu setzen, der sollte zahlen bis er keine Geld mehr hat.

Leben wir denn in einem Rechtsstaaat oder in einer Bananenrepublik ?? wo man inzwischen Jagd auf die Bürger mit Zweitwohnsitz macht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion