News: Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht

René ⌂ @, Mittwoch, 10.08.2016 (vor 3060 Tagen)

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am 09.08.2016:

[blockquote]Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.[/blockquote]

(Verwaltungsgericht Berlin, Urteile der 6. Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 91.16, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16)

Hintergrund: In Berlin zeichnete sich ein Trend ab, dass normale Wohnungen nicht mehr dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, sondern als Ferienwohnung an Touristen vermietet werden. Um dieser Masche und der drohenden Wohnungsknappheit einen Riegel vorzuschieben, wurde das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. Dies berücksichtigte allerdings nicht den Fall, dass Wohnungen zeitweise eben auch an Touristen untervermietet werden können, die als Zweitwohnung genutzt werden.

In meinem Blog habe ich die Folgen das Urteils niedergeschrieben!


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