News: Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht
Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am 09.08.2016:
[blockquote]Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.[/blockquote]
Es bleibt dabei die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist willkürlkiche Abzocke auch nach diesem Urteilsspruch:
Kläger-Anwalt Jens Koehn sprach von einem «komplett misslungenen Gesetz» und verwies darauf, dass für Zweitwohnungen auch Steuern gezahlt werden. Das Gericht habe dem Totalverbot des Berliner Senats eine deutliche Absage erteilt, sagte Anwalt Lukas Wenderoth, der den Flugbegleiter vertrat, der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil bedeutet aus seiner Sicht aber nicht, dass jeder Inhaber einer Zweitwohnung die Ausnahmegenehmigung bekommen könne.
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René,
10.08.2016
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Rebell,
12.08.2016
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René,
04.09.2016
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Rebell,
05.09.2016
- News: Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht - Alfred, 05.09.2016
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Rebell,
05.09.2016
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