Zahlung mit Vorbehalt
Hallo,
ich hatte bis Ende 2005 einen Zweitwohnsitz in Nürnberg angemeldet (war in Nürnberg angestellt). Habe alle Angaben an das Finanzamt gemacht und vor ein paar Tagen den Steuerbescheid für 2005 bekommen.
Was mich bei dem Bescheid überrascht hat ist folgender Absatz:
"Das Widerspruchsverfahren wurde für die Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2007 in Mittelfranken probeweise außer Kraft gesetzt - siehe Rückseite..."
Und auf der Rückseite steht:
"Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach,... erhoben werden..."
Das Vorgehen finde ich frech aber der Aufwand einer Klage kommt für mich nicht in Frage.
Sollte sich aber herausstellen, dass die Zweitwohnsitzsteuer gegen geltendes Recht verstößt, hätte ich gerne mein Geld wieder.
Macht es Sinn die Zahlung unter Vorbehalt zu machen, welche Alternativen gibt es und was muss ich beachte bzw. tun>
Vielen Dank für Eure Hilfe
Roman
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roman,
26.02.2007
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Yvonne Winkler,
26.02.2007
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roman,
03.03.2007
- Zahlung mit Vorbehalt - Yvonne Winkler, 03.03.2007
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roman,
03.03.2007
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Yvonne Winkler,
26.02.2007