Zahlung mit Vorbehalt

Yvonne Winkler @, Samstag, 03.03.2007 (vor 6475 Tagen) @ roman

Hallo Roman,

wenn die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg rechtswidrig wäre, wäre sie das nicht nur für Studenten, sondern für Herr und Frau Jedermann.

Zweitwohnungsteuersatzungen, die an das Melderecht anknüpfen stelle ich grundsätzlich in Frage.
Im Eingangsposting sagtest Du, eine Klage käme für Dich nicht in Betracht. So wirst Du Deinen Obulus zur Stärkung der Stadtfinanzen entrichten müssen. :-)

Gruß
Yvonne


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