Zahlung mit Vorbehalt

Yvonne Winkler @, Montag, 26.02.2007 (vor 6480 Tagen) @ roman

Hallo,

soweit ich das richtig erinnere, wird derzeit in Bayern ein Probelauf durchgeführt, um die Verfahrensdauern zu verkürzen und da wird in begrenzten Bezirken auf das Widerspruchsverfahren verzichtet.

Das Widerspruchsverfahren ist idR bei der ZWS-Streitigkeit sowieso nur ein "durchlaufender Posten", weil die Städte selten abhelfen und es sinnlos ist, dieses durchzuziehen, wenn man nicht sowieso gewillt ist, zu klagen.

Das Vorgehen ist nicht frech, sondern ein Experiment.
Dich trifft es halt mal, weil Du in Mittelfranken veranlagt wurdest.

Sollte sich herausstellen, dass die Nürnberger Satzung gegen geltendes Recht verstößt, profitiert man davon nur, wenn man den Verwaltungsakt angefochten hat, also in diesem Fall fristgerecht Klage erhoben hat. Eine Zahlung unter Vorbehalt hilft da nichts.

Wüßte auch nicht, ob es in Deinem Fall sinnvoll wäre. :-D

Gruß
Yvonne Winkler

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