Zweitwohnungssteuer München

Violetta, Freitag, 03.02.2017 (vor 2831 Tagen)

Hallo,
bin ich als im Ausland wohnhafte Deutsche für eine Wohnung in München, die meine einzige Wohnung in Deutschland ist, zweitwohnungssteuerpflichtig? Da ich diese Wohnung nur sporadisch nutze, habe ich sie bisher nicht angemeldet. Eine Meldung als Nebenwohnung käme aber sowieso nicht in Betracht, da ich in Deutschland über keine Hauptwohnung verfüge. Die Frage ist, ob die Wohnung dennoch als Zweitwohnung im Sinne der Münchner Zweitwohnungssteuersatzung gilt. Gibt es dazu vielleicht Gerichtsurteile?
Im Voraus herzlichen Dank!
Violetta


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