Zweitwohnungssteuer München

Alfred @, Samstag, 04.02.2017 (vor 2729 Tagen) @ Violetta

Rein theoretisch sind auch bei der ZWSt vor dem Gesetz alle gleich und niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.

In München ist die ZW so definiert, dass nicht nur jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, sondern auch „ jede Wohnung ..., die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat“ als ZW anzusehen ist. Das „andere Gebäude“ muss nicht im Inland liegen und der Inhaber muss nicht deutscher Staatsbürger sein. Allenfalls die Abstammung ist für die Erhebung der ZWSt relevant.

Entsprechende gerichtliche Entscheidungen, die die ZWSt-Pflicht bejahen, wenn die Erstwohnung im Ausland belegen ist, liegen vor. Allerdings kann hier für die Steuerpflicht nicht an das Melderecht angeknüpft werden, was die Entscheidung manchmal schwierig macht.
So wie du es darlegst, bist Du zwst-pflichtig, egal ob und wie Du melderechtlich registriert bist (in Deinem Fall mit alleiniger Wohnung). Ob Dir die Stadt allerdings auf die Pelle rückt, wenn Du Dich melderechtlich mit alleiniger Wohnung erfassen lässt, ist fraglich. Da kannst Du Glück haben.


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