Zweitwohnungssteuer München

Rebell @, Mittwoch, 08.02.2017 (vor 2726 Tagen) @ Violetta

Hallo,
bin ich als im Ausland wohnhafte Deutsche für eine Wohnung in München, die meine einzige Wohnung in Deutschland ist, zweitwohnungssteuerpflichtig?

Ich denk wohl ja, denn das reiche München verzichtet wohl nicht, denn ohne Erstwohnsitzanmeldung entgeht der Millionenstadt die Einnahme aus dem komunalen Finanzausgleich, der Verlust ist wohl wesentlich höher als die Einnahme aus der Zwst. Das weiß Kämmerer und beharrt auf diese Einnahme, obwohl der Aufwand ca 60 % auffrisst wegen Erfassung, Verwaltung und Eintreibung.
Die Einnahmen im KFAG bei Erstwohnsitzbürgern sind verlockend.

Da ich diese Wohnung nur sporadisch nutze, habe ich sie bisher nicht angemeldet. Eine Meldung als Nebenwohnung käme aber sowieso nicht in Betracht, da ich in Deutschland über keine Hauptwohnung verfüge.

das ist nicht das Problem!

>Die Frage ist, ob die Wohnung dennoch als Zweitwohnung im Sinne der Münchner Zweitwohnungssteuersatzung gilt.

Wer glaubt ohne Zweitwohnsitzanmeldung durch die Maschen zu schlüpfen,ist wohl falsch in der Hoffnung, denn bei der Grundsteuer bist wohl als Eigentümer erfasst, zahlst diese und schon ist es möglich bis zu 4 Jahre zurück die entgangene Zwst nachzufordern. Als Mieterin kannst auch entdeckt werden - nur nicht so einfach!!


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