ZWS München WG

kohlenschaufler, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2454 Tagen)

Guten Tag,

ich und zwei weitere Kollegen haben in München eine Zweitwohnung inne.


Ein Kollege ist von der Steuer befreit, weil er verheiratet ist.
Der Andere Kollege ebenfalls, weil er ein geringes Einkommen nachweißen kann.

Der Kollege mit dem geringen Einkommen, wurde rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 von der Steuer befreit, obwohl er seinen Befreiungsantrag nicht fristgerecht (31.01.2017) abgegeben hat. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. Mitte März 2017.

Ich jedoch, wurde nicht Rückwirkend für 2015 und 2016 befreit, weil ich (Begründung Steuerbescheid) meine Befreiung nicht fristgerecht abgegeben habe. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. November 2017.

Das Beste ist aber, dass in meinem Steuerbescheid als monatliche Nettokaltmiete nicht nur mein Teil der Miete gerechnet wird (also 1/3). Es wird zusätzlich der Teil meines rückwirkend befreiten Kollegen auf meinen Teil aufgerechnet. Soll heißen, ich zahle seinen Teil noch mit (also 2/3). Und zwar für die Jahre 2015, 2016, 2017. Als Grund, wurde mir auf Nachfrage angegeben, dass wir eine Gesamtschuldnerschaft bilden. Als letztes kam noch, wir können dass also machen wir es so. Scheinbar eine Ermessensentscheidung der Städtekämmerei München.

Ist sowas überhaupt rechtlich haltbar, dass ein Kollege rückwirkend befreit wird und der andere nicht, obwohl beide die Fristen nicht eingehalten haben? Zudem auch noch, dass er befreit wird und ich seinen Teil dann noch mit finanzieren soll?

Ich habe nun fristgerecht Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid eingelegt. Zahlen muss ich den Batzen Geld (3000 Euro) trotzdem.

Danke für eure Hilfe und alles Gute.


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