ZWS München WG

Alfred @, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2348 Tagen) @ kohlenschaufler

ich und zwei weitere Kollegen haben in München eine Zweitwohnung inne.

Wenn in M. berufstätig, könnte die melderechtliche Registrierung falsch sein, und die Zweitwohnung wäre dann die Erstwohnung. Haken dabei: möglicherweise Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Wie die Münchener Behörde die Befreiung nach „bayerischer Armutsgrenze“ handhabt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn alle drei gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, könnte der Zugriff auf einen Mieter als Steuerschuldner berechtigt sein. Dann müsste der allerdings konsequenterweise für die gesamte Wohnung berappen.

Widerspruch wird wohl zurückgewiesen werden. Dann hilft nur noch Klage, und wie das beim Verwaltungsgericht ausgeht, steht in den Sternen.


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