ZWS München WG

kohlenschaufler, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2349 Tagen) @ Alfred

Servus Alfred.

Danke für die Rückmeldung. Der Bescheid wird hoffentlich angreifbar sein, weil ich nicht rückwirkend befreit wurde und mein Kollege schon. Obwohl er auch die gesetzliche Frist zur Befreiung zum 31.01.17 nicht eingehalten. Er bekam sogar noch eine Fristverlängerung bis 24.04.17 und ich nicht. Obwohl ich mich auch, aufgrund von geringem Einkommen, hätte rückwirkend für 2015 und 2016 hätte befreien lassen können.

Was meinst du dazu?


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