Urteil des BayVGH vom 14.02.2007

Christian @, Mittwoch, 07.03.2007 (vor 7174 Tagen) @ stefanie

Ein sehr erfreuliches Urteil, stellt es doch endlich unmissverständlich klar, was das Anknüpfen an des Melderecht bewirkt, und dass in Bayern kommunale Selbstverwaltung und kommunale gesetzgeberische Freiheit unantastbar sind.

Ein klares, deutliches und streng logisch aufgebautes Urteil - scharf wie ein Fallbeil. Für jeden leicht nachvollziehbar. Etwas anderes war von der Bayerischen Justiz auch nicht zu erwarten. Damit dürfte jeder Widerspruch ein Ende haben.

Fazit: Ein Urteil, würdig der mehr als tausendjährigen Geschichte des Landes und ein neues Kapitel in der viel kürzeren Geschichte der Zweitwohnungsteuer.

Zusätze:
1. Aus meiner Sicht das Beste an diesem Urteil: Es kommt ohne das sonst übliche Gesülze vom „Wohnsitz“ aus, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Studenten zu begründen.
2. Bewundernswert auch die Konsequenz, mit der, wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen, in diesem anonymisierten Urteil die Stadt Augsburg nicht als Beklagte (Beklagenswerte>) genannt wird.


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