Urteil des BayVGH vom 14.02.2007
Hallo Stefanie,
also bitte.
» Bayern ist doch ein eigener Staat und hat damit für den Rest von
» Deutschland überhaupt nichts zu melden!
Der 1. Halbsatz stimmt ja fast noch. Bayern ist ein Freistaat. Aber danach> Es ist doch genau umgekehrt! Der Rest von Deutschland (einschließlich Karlsruhe) hat in Bayern nichts zu melden! Qed.
An die Qualität der Erstwohnung im steuerrechtlichen Sinn hat der Satzungsgeber mit der Formulierung „eine andere Wohnung als Hauptwohnung … inne hat“ keine strengeren Anforderungen gestellt, als sie das Melderecht mit den Merkmalen des Beziehens, des Auszugs und der überwiegenden Benutzung enthält.
Das ist exakt die gleiche Anforderung, die der Satzungsgeber an die Nebenwohnung oder Zeitwohnung oder Wohnung - ach was soll’s - gestellt hat. Das BVerfG spricht doch auch nur ganz allgemein von Wohnungen, ohne diese näher zu definieren. Die Idee, dass eine Wohnung mehr sein könnte als ein umschlossener Raum zum Schlafen, hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen. In Sri Lanka habe ich Fischer gesehen, die schliefen auf einem vom Indischen Ozean umschlossenen Pfahl. Geht doch auch! Und wenn der Satzungsgeber es nun mal so will …
» Das heißt im Klartext, diese Nebenwohnung unterliegt nicht der
» Steuerpflicht. Also Hauptwohnung in der Unistadt, Nebenwohnung bei den
» Eltern = keine Steuer.
» Und das heißt im Klartext: Hauptwohnung bei den Eltern, Nebenwohnung in
» der Unistadt = Steuer.
Ja, genau. So einfach ist (nicht nur) das bayerische Separatuniversum. Und das sind doch nun wirklich zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Und beruhige Dich, es gibt schon Städte, die auch bei der Nebenwohnung auf das Merkmal „Innehaben“ ganz verzichten wollen - Trier z.B. (nicht Bayern). Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung. Die trägt alles, wirklich alles.
Allerdings, wenn gilt:
»
Von wem und mit welchen Mitteln er finanziert wird und welchem Zweck » er des Näheren dient, ist dabei unerheblich.
hätte ich vielleicht doch einen konstruktiven, alle Seiten befriedigenden Vorschlag. Die Städte finanzieren den Aufwand für die Zweitwohnung, und die Studierenden zahlen die Nebenwohnungsteuer. Oder umgekehrt: Die Städte finanzieren den Aufwand für die Nebenwohnung, und die Studierenden zahlen die Zweitwohnungsteuer. Ist doch egal ob Zweit- oder Nebenwohnung, wenn beides das Gleiche ist. Wozu eigentlich "Zweitwohnung"> Ist doch nur umständlich.
In der Bewertung irrst Du Dich freilich. Die Auffassung des VGH ist deckungsgleich mit der der Regierung und der Regierungspartei. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und das mit dem 2. Semester Jura tut auch weh. Das scheint mir eher eine Frage des gesunden Menschenverstands zu sein.
Gruß
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