Schadensbegrenzung eines Versehens

bert @, Donnerstag, 08.03.2007 (vor 6622 Tagen)

Hallo,

ich bin aus Unwissenheit (und zugegeben: auch aus grober Faulheit) in das Zweitwohnungssteuerfettnäpfchen getreten.
Ich habe in der scheinbar falschen Annahme, mein noch gültiger Mietvertrag in Erfurt würde eine zentrale Rolle bei der Bewertung als Zweitwohnung spielen, die von mir unterviermietete Wohnung in Erfurt als Zweitwohnung gemeldet, ohne dabei an mögliche Konsequenzen zu denken. Nach drei Monaten hörte ich von der Steuer und habe den Nebenwohnsitz abgemeldet. Jetzt da ich es greifbar schwarz auf weiß vor mir habe (Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer, für die drei Monate), ist es scheinbar schon zu spät um eine rückwirkende Abmeldung zugestanden zu bekommen (die Daten seien schon geflossen, so das Einwohnermeldeamt in Erfurt). Habe ich noch Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung eines Versehens> Vielen Dank schon mal.


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