Schadensbegrenzung eines Versehens

bert @, Freitag, 09.03.2007 (vor 6670 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

entschuldige bitte meine laienhafte Ignoranz gegenüber der Unterscheidung von Wohnsitz und Wohnung...ich erkundete etwas übermütig neues Gebiet :-)
Betrachtet man es wissentschaftlich, hast du natürlich völlig recht. Auch lesen will gelernt sein!
Vielen Dank für's Augenöffnen.
bert


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