Schadensbegrenzung eines Versehens
Hallo Bert,
„Die Daten sind schon geflossen“ - den Satz merke ich mir.
Ansonsten, na, da streiten sich die Gelehrten - oder die deutschen Volksstämme. Betrachten wir das Problem mal aus wissenschaftlichem Interesse.
Ob Erfurt Dein Zweitwohnsitz ist oder nicht, hängt eigentlich davon ab, ob Du die Absicht hast, diese Wohnung (irgendwann) mal (wieder) zu benutzen. Der Umstand, dass Du immer noch der Mieter bist, lässt jedenfalls darauf schließen.
Eine „Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer“, wie Du schreibst, ist mir bei meinen Forschungen auf diesem Fachgebiet noch nicht untergekommen.
Ein anderes, ebenfalls sehr interessantes Forschungsgebiet menschlicher Daseinsformen ist die Zweitwohnungsteuer. Nun hat die aber nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Da geht es darum, ob jemand mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf innehat. Bei einer vermieteten Wohnung kann davon kaum die Rede sein, denn dann dient die Wohnung der Einkommenserzielung und stellt keine Einkommensverwendung dar. So gesehen dürfte eine Zweitwohnungsteuer nicht erhoben werden. Aber das ist nur einer von vielen sozialen Aspekten.
Betrachtet man, immer noch streng wissenschaftlich, sozusagen mit der Lesebrille, die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer der Stadt Erfurt, scheint die Lösung nahe zu sein. Bei genauem Lesen müsste da ein Satz stehen, der jeden Kundigen in Entzücken versetzt und in etwa lautet:
„Die Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne des § 2 ZwStSErf, weil … die Wohnung nachweislich ganz oder überwiegend zum Zwecke der Einkommenserzielung (als Geld- und Vermögensanlage) gehalten bzw. durch den Inhaber oder seine Angehörigen vermietet und nur für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Kalenderjahr genutzt wird.“
Du hast die Quelle ja vielleicht vor Dir liegen. Prüfe bitte, ob das so ist. Und ein (Unter-)Mietvertrag wäre für mich ein hinreichender Nachweis
Noch Fragen>
Gruß
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bert,
08.03.2007
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Christian,
08.03.2007
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Christian,
08.03.2007