Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Wohnsitz zu ändern?

Paulchens Panther, Freitag, 04.01.2019 (vor 2484 Tagen)

Hallo,
vielen Dank für die Einrichtung dieser Seite. Ich hätte da auch mal eine Frage.

Person A ist Mieter einer Wohnung in Berlin.
Person A ist zurzeit nicht in der Lage allein zu leben aufgrund von Krankheit, bei der nicht klar ist, ob sie vorübergehender Natur ist.

Aus diesem Grund möchte Person A zu Person B ziehen, um sich von Person B pflegen zu lassen. Person B besitzt ein Haus in Berlin und könnte Person A in ein Zimmer ihres Hauses aufnehmen.

Person A möchte ihre Wohnung beibehalten und beabsichtigt weiter die Miete für die bisherige Mietwohnung zahlen.

Die Wohnung und das Haus liegen in räumlicher Nähe (ca. 1km entfernt).

Wielange darf sich Person A jetzt im Haus von Person B pflegen lassen, ohne dass sich Person A im Haus von Person B anmelden muss?

Wie kann die zuständige Behörde erfahren, dass Person A von Person B gepflegt wird?


Viele Grüße
Paulchens Panther


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