Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern?

Alfred @, Freitag, 04.01.2019 (vor 1933 Tagen) @ Paulchens Panther

Im Melderecht ist ausschließlich die tatsächliche Nutzung einer Wohnung entscheidend.


Wenn C die gesamte Miete übernimmt und A auszieht und C die alleinige Nutzung der Wohnung überlässt, kann A sich für diese Wohnung abmelden und sich bei B mit alleiniger Wohnung registrieren lassen. Auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hat das keinen Einfluss. A und C sind ihm gegenüber für die Entrichtung der Mieter verantwortlich. Der Vermieter wird allerdings gegenüber der Meldebehörde den Auszug von A bestätigen müssen.


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