Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern?

Paulchens Panther, Freitag, 04.01.2019 (vor 2189 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank Alfred, das war ja eine klare und rasche Antwort.

Dann hätte ich jetzt gleich noch eine weitere Frage.

Bleiben wir bei Person A, wie im Beispiel beschrieben. Person A wohnt ja in einer Wohnung zur Miete, ist aber nicht alleiniger Mieter. Es gibt noch eine Person C, die kürzlich in den Mietvertrag der Wohnung aufgenommen wurde.
Nun sind also Person A und Person C gemeinschaftlich Mieter der Wohnung.

Person A kann die Wohnung nicht allein kündigen und Person C ist nicht interessiert an der Kündigung der Wohnung.

Nehmen wir an der Vermieter hat kein Interesse (und ist ja wohl auch nicht verpflichtet) den Mietvertrag allein mit Person C fortzuführen.
Person C ist aber im Innenverhältnis mit Person A gerne bereit die gesamte Miete für die Wohnung zu übernehmen.

Kann Person A sich jetzt bei Person B im Haus anmelden mit Hauptwohnsitz?

Also kann Person A ihren Hauptwohnsitz von der Wohnung in das Haus von Person B verlagen? Und das obwohl Person A ja noch im Mietvertrag der Wohnung steht? Oder begründet ihre Eingebundenheit in den Mietvertrag der Wohnung automatisch einen Zweitwohnsitz in der Wohnung?

Viele Grüße
Paulchens Panther


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