Hauptwohnung bei Verheirateten

Malte, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 2137 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort.
Dann ist es wahrscheinlich am sinnvollsten München als Hauptwohnsitz für beide zu behalten und Garmisch als Zweitwohnsitz anzugeben, wo dann die ZWS fällig wird.
Kann man denn bei diesem Modell steuerlich eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Viele Grüße


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