Hauptwohnung bei Verheirateten

Alfred @, Donnerstag, 14.02.2019 (vor 2071 Tagen) @ Malte

Dann ist es wahrscheinlich am sinnvollsten München als Hauptwohnsitz für beide zu behalten und Garmisch als Zweitwohnsitz anzugeben, wo dann die ZWS fällig wird.

Wenn es melderechtlich richtig ist: Ja, Hauptwohnung in München, Nebenwohnung in Garmisch

Kann man denn bei diesem Modell steuerlich eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung geltend machen?

Das ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. Da bin ich vorsichtig. Müsste aber gehen, wenn man den Lebensmittelpunkt in Garmisch plausibel geltend machen kann.


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