Zweitwohnungssteuer München

Christian @, Dienstag, 13.03.2007 (vor 6226 Tagen) @ FG

Hallo Jimmy,

Da habe ich (zugegeben: verkürzt und auf Deinen Fall bezogen) gesagt: Steuergegenstand der Münchner Satzung ist der besondere Aufwand für die Nebenwohnung (nicht das Innehaben einer Zweitwohnung, wie man glauben könnte). Da fragst Du natürlich mit Recht.
»
» Wie bringe ich das mit §1 der Satzung zusammen, der da lautet:
» "Die Landeshauptstadt München erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das
» Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.">

Das wollen sie natürlich auch, eine besondere - allerdings nicht einmalige - Variante dieser Satzung. Manche können den Hals eben nicht voll genug kriegen. Außerdem: Schreiben kann man viel, viel entscheidender ist aber, was die Gerichte erkennen. Das muss noch nicht mal in der Satzung stehen. Aber hast Du denn eine Zweitwohnung (= jede weitere Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat, das behauptet zumindest das BVerfG)> Wenn ja, trifft § 1 der landeshauptstädtischen Satzung auf Dich natürlich zu. In Deiner Ausgangsfrage klang das für mich anders.

Dann fragst Du noch:

» Und warum sollte zur Satzung nichts gesagt werden, wenn selbige im
» Internet für jedermann einsehbar ist>

Ja, eben, da steht doch alles drin. Was sollen sie dazu noch sagen> Etwa, dass es nicht stimmt, was da steht> Und/oder dass der Steuerbescheid zu Unrecht ergangen ist, weil die Satzung nicht stimmt> Oder das die Satzung im Widerspruch zum Steuerbescheid steht und der deswegen aufgehoben werden muss> Letzteres haben bisher nur wenige Städte fertig gebracht - und das teilweise sogar ohne Widerspruch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden. Was erwartest Du denn von der Stadtverwaltung> Sollen sie allen Ernstes erklären, sie wüssten, dass ihr Handeln widerrechtlich sei>

Sun Tsu sagt dazu: Wenn Du Erfolg haben willst (=Widerspruch einlegen und ggf. durchsetzen) darfst Du nicht MIT der Satzung sondern musst GEGEN sie argumentieren.

Übrigens, die Zeit bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist wird immer kürzer.

Noch Fragen>

Gruß


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