Zweitwohnungssteuer München

Christian @, Dienstag, 13.03.2007 (vor 6997 Tagen) @ FG

Lieber F. (FG>) oder liebe F (FG>)> Bei „Jimmy“ wäre das ja klar.

Wer auf meine Frage an Jimmy antwortet, muss damit rechnen, mit Jimmy angeredet zu werden. Ansonsten ist das natürlich mein Fehler, weil ich nicht darauf geachtet habe und ziehe mir den Schuh durchaus an. :-(

» Im übrigen, werter Christian, könnte es sein, dass Sie ein leicht - sagen wir mal - verzerrtes Bild von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung haben> Das sind alles Menschen wie Du und ich (insbes. ich) und die sind genauso viel oder wenig wie Du und ich darauf aus, Menschen ungerechtfertigt zu schädigen.

Bin ich da irgendjemanden unbeabsichtigt auf den Selbstbinder oder den Blusenkragen getreten>
Hatte ich was anderes gesagt, als dass „die Verwaltung“ die Satzung in strikter Legalität umzusetzen hat und es deswegen keinen Sinn macht, sie nach der Satzung und anderen Dingen zu befragen>
So kenne ich öffentliche Verwaltungen, das erwarte ich von ihnen und so habe ich sie in fast allen Fällen auch erlebt, dabei sogar höflich, freundlich und zuvorkommend. Ich könnte noch hinzufügen, dass mir auch andere Einzelfälle untergekommen sind - aber, so ich es beeinflussen konnte, sind diese „Mitarbeiter“ nicht mehr im weit zu verstehenden „öffentlichen Dienst“. Mein Bild von einer gut erzogenen öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen ist also weder verzerrt, noch besonders getrübt. :-)

» Zum besonderen Münchner Fall sollte noch angemerkt werden, dass die Zweitwohnungssteuer ausdrücklich gegen die Empfehlung der Stadtkämmerei beschlossen wurde (übrigens ausdrücklich und bei den Sozen absolut glaubwürdig mit fiskalischen Motiven, nicht mit Melderegisterbereinigungsmotiven) und jetzt eben Stadtratsbeschluss ist und ausgeführt werden muss.

Die Botschaft höre ich wohl, allein mit fehlt der Glauben.
Ich weiß natürlich nicht, wer/von welcher Abteilung der Referent war, der beim Beschluss des Finanzausschusses vom 24.01.2006 vorgetragen hat. Von einer ausdrücklichen, gegenteiligen Empfehlung der Stadtkämmerei habe ich da kein Sterbenswörtchen gelesen. Sollte der Referent da was verschwiegen haben> Hat die Stadtkämmerei nichts zu sagen>
Zur parteipolitischen Glaubwürdigkeit äußere ich mich in diesem Forum nicht. Aber wer an „Melderegisterbereinigungsmotive“ glaubt, der glaubt auch, dass der Papst evangelisch ist. Dass das Lenkungsmotiv einer so genannten ZWStS die Berichtigung des Melderegisters sein soll, kann man jemanden erzählen, der die Hose mit der Beißzange anzieht. Also, wirklich!:-D
Ansonsten: Der Münchener Fall ist wirklich ein besonderer.

» Dieses Forum als rechtliche Hilfeleistung finde ich völlig in Ordnung. Ich bin kein Jurist, deshalb halte ich mich mit meinen Zweifeln, die ich an manche juristischen Bewertungen hier habe, zurück.

Ich finde es auch richtig, dass es hier in diesem Forum Lebens- und Formulierungshilfen sowie eine angeregte Diskussion über das Brauchtum bei den deutschen Stämmen gibt. Nun bin ich auch kein Jurist (zum Glück> s.u.), aber ich halte mich deswegen noch lange nicht zurück Wieso auch> Und persönliche Zweifel an „manchen juristischen Bewertungen“ sollte man schon gar nicht zurück halten - entweder lernen andere was, oder man lernt selbst dazu..

» So sei nur kurz angemerkt, dass das bayrische VGH kürzlich die Münchner Satzung geprüft hat und nichts zu beanstanden hatte, worauf dann der Kläger seine Klage zurückgezogen hat.

Dass jemand (substantiiert) gegen die Rechtmäßigkeit der Münchener Satzung geklagt und der Bayer. VGH diese ebenso geprüft haben soll, ist mir neu. Wenn es sich dabei nicht um das Urteil des 4. Senats vom 4. Mai 2006 oder den Beschluss des 4. Senats vom 17. Januar 2007 handelt, würden mich Datum und Aktenzeichen brennend interessieren.

»Die Zweitwohnungsteuer halte ich gleichwohl für so ziemlich den größten Mumpitz, den sich deutsche Steuerjuristen ausgedacht haben.

Das sehe ich glatt anders. Die Zweitwohnungsteuer hat durchaus ihre Berechtigung - beginnend beim Steuergegenstand bis hin zur Lenkungswirkung. Zu bemängeln habe ich allein die Benennung. Wer für sein persönliches Konsumverhalten mehr als eine Wohnung innehat, darf ruhig zur Kasse geben werden. Finde ich ganz in Ordnung. Würde ich sogar selbst aus Einsicht und in mancher Hinsicht sogar gerne zahlen. Schlimm/Mumpitz ist nur, was einige Juristinnen und Juristen daraus gemacht haben.:-(

» Trotzdem würde ich mich mit Verschwörungstheorien über finstere Steuerschergen, die nichts als das Übel der Bürgerschaft im Kopf haben, etwas zurück halten.

Mein Verhältnis zu meinem zuständigen Finanzamt ist ausgesprochen gut, und ich fühle mich gut betreut und wahrgenommen. „Verschwörungstheorien“ - wenn sie ich denn hätte -, würde ich nie hier im Forum ausbreiten.

Also, wenn möglich/erforderlich, bitte ich um Nennung der VGH-Entscheidung. Ansonsten: Noch Fragen, F. oder FG> Und keine falsche Zuückhaltung, bitte.

Gruß


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