Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Donnerstag, 26.12.2019 (vor 1583 Tagen) @ Inter61

Deine Eltern haben Dir also eine Wohnung überlassen, die von Dir jetzt als Nebenwohnung genutzt wird. Für diese Wohnung bist Du nach dem Berliner ZWStG steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den Mietspiegel.
Ausziehen und abmelden beendet die Steuerpflicht.


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